München, Kreisfreie Stadt (CPV-Code: DE212)
Wärmeaustauscher, Klimaanlagen und Kältemaschinen sowie Filtriergeräte (CPV-Code: 42510000)
Lieferungen
Die Lieferung von Kompressionskältemaschinen für die Fernkältezentrale (2. Bauabschnitt)
Lieferung, Einbringung und Montage von 3 oder 4 baugleichen Kompressionskältemaschinen mit einer Gesamtkälteleistung von insgesamt mind. 18 MW. Zugelassen sind Kältemittel der Klassen A1 und A2L mit einem GWP < 750.In der Leistung enthalten sind, neben der Herstellung und Lieferung der Maschinen, auch eine Einbringung ins Gebäude, eine Aufstellung am Bestimmungsort, sowie eine Konservierung der Maschinen, damit eine schadfreie Lagerung bis zum Anschluss der Rohrleitung gegeben ist, die Begleitung der Inbetriebnahme sowie der Leistungsfahrt der Anlagen.
SV-WSC-250310-001
Wärmeaustauscher, Klimaanlagen und Kältemaschinen sowie Filtriergeräte (CPV-Code: 42510000)
SWM Services GmbH, Fernkältezentrale 2. Bauabschnitt, Schäftlarnstraße 15
81371 München
München, Kreisfreie Stadt (CPV-Code: DE212)
Deutschland (DEU)
15.07.2025
31.03.2029
Zugangsbeschränkte Unterlagen: Nein
Beschaffer
SWM Services GmbH
Einkauf und Logistik
Emmy-Noether-Str. 2
80992 München
München, Kreisfreie Stadt (CPV-Code: DE212)
Deutschland (DEU)
Einkauf Netzmaterial und Allgemeine Lieferleistungen
schaertl.wolfgang@swm.de
000
Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Erforderlich
Deutsch
Nicht zulässig
Nicht zulässig
Nein
28.04.2025, 13:30
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Diese Angaben können erst nach Auswertung des Teilnahmeantrages angegeben werden.
(1)Erklärung des Unternehmens, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erfüllt sind.(2)Angabe über eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens. -Gilt für die oben genannten Punkte: Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Ja
(3)Erklärung des Unternehmens, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist.(4)Erklärung des Unternehmens, ob das Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist und die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfallversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist. (5)Erklärung des Unternehmens, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.(6)Erklärung des Unternehmens, dass über dessen Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar Gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. (7)Erklärung des Unternehmens, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.-Gilt für die oben genannten Punkte: Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Ja
(8)Gesamtumsatz des Unternehmens (netto in EUR) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Ja
(9)Umsatzanteile des Unternehmens (netto in EUR) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten
Ja
(10) Referenzen über die abgeschlossene (= fertiggestellte) Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und deren Fertigstellungszeitpunkt (= Abnahme) im aktuellen Jahr, vor dem Zeitpunkt der Bekanntmachung, oder in den letzten fünf vorhergehenden Kalenderjahren liegt. Zu den Referenzen sind folgende Angaben erforderlich: Auftraggeber, Ansprechpartner des AG mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Ort der Ausführung, Vertragsverhältnis, Beschreibung mit Art und Umfang der erbrachten Leistung, Ausführungszeitraum und Auftragswert (netto) pro Jahr.Folgende Aspekte werden bei der inhaltlichen Beurteilung der Referenzen berücksichtigt:Lieferung von Kältemaschinen mit einer Kälteleistung zwischen 4 und 8 MW.Es sind mindestens 2 Referenzprojekte anzugeben, maximal 5 Referenzen.Referenzen von umgesetzten Projekten im europäischen Raum werden höher bewertet.
Ja
(11)Personelle Ausstattung: Zahl der im Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Qualifikationen (Ausbildung, Fachrichtung) mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Ja
(12) Qualitätssicherung nach ISO EN 9001 oder vergleichbar mit entsprechenden Zertifikaten.-Gilt für die oben genannten Punkte: Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Ja
Kosten
Wird in den Ausschreibungsunterlagen bekanntgegeben.
Nein
Nein
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Unternehmen können sich im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen (Eignungsleihe). Nimmt ein Unternehmen für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haften diese Unternehmen im Fall der Auftragsvergabe gemeinsam für die Auftragsausführung. Die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese anderen Unternehmen zugleich die (Teil)-Leistungen als Unterauftrag ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Ja
Erforderlich
Ja
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
3
5
Ja
Ja
Keine Rahmenvereinbarung
Nein
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Nein
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Nein
Nein
Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt elektronisch in Textform über das Lieferantenportal der SWM. Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der genannten URL (https://www.swm.de/einkauf/bekanntmachungen) zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal (URL: https://www.swm.de/einkauf/lieferantenportal). Diese ist mit Angabe der Referenznummer (Interne Kennung) anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert.Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Erstregistrierung sowie Anforderung der Bewerbungsunterlagen über das System erforderlich. Bei Bildung einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft bilden und gesamtschuldnerisch haften werden sowie Benennung des bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt.
Nein
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweitmehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag istzudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe derVergabeentscheidung (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt fernervoraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. –soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbarsind – bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oderzur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-3GWB).